DGUV-V3
DGUV V3 - Gefährdung von Personen ausschließen
.... durch regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel!
Die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ kurz DGUV-Vorschrift 3 (oder DGUV V3) besagt, dass ein Anlagenbetreiber dafür verantwortlich ist, die Gefährdung von Personen auszuschließen. Dazu sind die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig zu überprüfen.
Prüfumfang der Niederspannungsebene:
- Sicht- und Funktionsprüfung wichtiger Komponenten und Anlagenteile
- Erdungsmessung, sofern nicht bereits durchgeführt
- Überprüfung der Niederohmigkeit aller PE-Verbindungen zu Aggregaten und Maschinenteilen
- Überprüfung der Abschaltbedingungen der einzelnen Stromkreise im Kurzschlussfall, speziell der Steckdosen- und Lichtstromkreise
- Überprüfung der Abschaltparameter der Fehlerstromschutzeinrichtungen (der sog. FI-Schalter)
- Messung der Isolationswiderstände an wichtigen aktiv stromführenden Teilen
Prüfumfang der Mittelspannungs- und Hochspannungsebene (MS & HS):
- Sicht- und Funktionsprüfung von Schaltanlagen
- Prüfung von Mittelspannungsanschlüssen und –kabeln
- Teilentladungsmessungen (TE-Messungen) an wichtigen Bauteilen wie z.B. Kabelendverschlüssen, Trafos und Kabeln
- Prüfung der Schutzrelais von Schaltanlagen auf korrekte Parametrierung und Funktion
- Prüfung von Transformatoren
- Messung des Potentialausgleichs, bzw. des Erdungswiderstandes
Die Prüfungen an MS und HS erfolgen in Kooperation mit der morEnergy GmbH, https://www.morenergy.net/